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CAS Safety in Healthcare UZH

Zielpublikum und Zulassungsvoraussetzungen

Der CAS Safety in Healthcare UZH richtet sich an Mitarbeitende der Gesundheitsberufe mit Berufserfahrung. Darüber hinaus sind Juristinnen und Juristen sowie weitere Personen in Führungspositionen im Gesundheitswesen angesprochen.

Sie verfügen über einen Hochschulabschluss und Praxiserfahrung. In Ausnahmefällen können auch Personen mit vergleichbarer Qualifikation sowie mit spezifischer Praxiserfahrung «sur dossier» zugelassen werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Weiterführende Informationen

SIWF-Anerkennung

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung anerkennt den CAS MedLaw UZH und den CAS Law for Medics and Health Professionals UZH mit insgesamt 25 Credits.

SIM-Anerkennung

Der Verein Swiss Insurance Medicine anerkennt den CAS MedLaw UZH und den CAS Law for Medics and Health Professionals UZH mit insgesamt 25 Credits.

GSASA-Anerkennung

Der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker anerkennt den CAS MedLaw UZH sowie den CAS Law for Medics and Health Professionals UZH mit insgesamt 500 FPH Punkten in Spitalpharmazie (bzw. 25 FPH-Kreditpunkte/Halbtag).

Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH)
Freiestrasse 15
CH-8032 Zürich

+41 44 634 30 13

Flyer CAS Safety in Healthcare UZH 2025/2026

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